13. stellt fest, dass es geeigneten institutionellen Strukturen mangelt, um angemessen auf die mit
der Entwicklung von externen Energie-Infrastrukturen verbundenen Probleme in den Bereichen Umwelt und geopolitische Sicherheit reagieren zu können, und fordert den Rat erneut dazu auf, die Schaffung des Postens eines Hohen Beauftragten für Ene
rgieaußenpolitik in Betracht zu ziehen, der eine Doppelfunktion innehaben und dem neu eingesetzten, gestärkten Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, einem Vizepräsidenten der
...[+++]Kommission, unterstehen würde;