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. weist darauf hin, dass, wie von der Kommission in ihrem Haushaltsvoranschlag mit Recht herv
orgehoben wird, die Programme für Bedürftige unter Berücksichtigung des Verfahrens durchgeführt werden müssen, das vor dem Gericht erfolgt ist; nimmt zur Kenntnis, dass das Gericht in seinem Urteil vom 13. April 2011 in der Rechtssache T-576/08 festgestellt hat, dass die Finanzmittel für das Programm zur Verteilung von Nahrungsm
itteln an besonders bedürftige Menschen ...[+++] in der Gemeinschaft nur die Kosten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen, aber nicht die durch den Zukauf von Lebensmitteln auf dem Markt bedingten Ausgaben decken sollten; betont daher, dass angesichts der Tatsache, dass über 43 Mio. EU-Bürger von Ernährungsarmut betroffen sind, dringend eine neue Rechtsgrundlage benötigt wird, um den bisherigen Umfang der finanziellen Unterstützung für die Nahrungsmittelhilfeprogramme beizubehalten;