72. fordert die ungarischen Behörden nachdrücklich auf, so
schnell wie möglich alle Maßnahmen umzusetzen, die die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge für notwendig erachtet, um die EU-Rechtsvorschriften vollständig zu befolgen, den Urteilen des ungarischen Ver
fassungsgerichts in vollem Umfang Folge zu leisten und so schnell wie möglich die folgenden Empfehlungen umzusetzen, die im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, des Europarates und anderer internationaler Einrichtungen für den Schutz der Rechtsstaatli
...[+++]chkeit und der Menschenrechte stehen, um der Rechtsstaatlichkeit und ihren Schlüsselanforderungen hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Rahmens, des Systems von Kontrolle und Gegenkontrolle und der Unabhängigkeit der Justiz sowie wirksamer Schutzvorkehrungen für die Grundrechte, einschließlich der Meinungs‑, Medien‑, und Religions‑ und Weltanschauungsfreiheit, des Minderheitenschutzes, des Kampfs gegen Diskriminierungen und des Rechts auf Eigentum, vollständig zu entsprechen: