Die Ho
he Vertreterin kann anderen MdEP, die nach den geltenden Bestimmungen ordnungsgemäß zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigt sind, auc
h Zugang zu anderen Dokumenten im GASP-Bereich gewähren, sofern diese MdEP für die Ausübung ihrer institutionellen Aufgaben davon Kenntnis erhalten müssen und der Vorsitzende des AFET-Ausschusses sowie erforderlichenfalls d
er Präsident des EP einen entsprechenden Antrag gestellt
haben ...[+++].