84. weist die Kommission und den Rat auf seinen im Plenum angenommenen Standpunkt zu der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 hin; betont insbesondere, dass es in diesen Standpunkt Bestimmungen aufgenommen hat, die die Transparenz und Verantwortlichkeit in Entscheidungsprozessen zur Annahme von makroökonomischen A
npassungsprogrammen weiter verstärken und für die Kommission ein eindeutigeres und deutlich abgegrenztes Mandat und eine entsprechende allgemeine Rolle vorsehen; fordert die Kommission auf, diese Bestimmungen im Rahmen eines künftigen Vorschlags zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 erneut zu prüfen und einzubeziehen; weist i
...[+++]n diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission die Verantwortung für die Vorbereitung künftiger Hilfsprogramme übernimmt und gegebenenfalls Rat von Dritten wie der EZB, dem IWF und anderen Gremien einholen sollte;