ist außerdem der Auffassung, dass der Beg
riff „nicht erfüllte Ansprüche “ die Abfindungszahlungen einschließen muss, von denen sich der Schuldner nicht befreien konnte, und dass die Höchstgrenze der Entschädigungen nicht unterhalb des Betrags liegen darf, der auf der Grundlage der obengenannten Kriterien errechnet wurde; betrachtet es außerdem als notwendig, die Fristen für die betreffenden Verfahren (höchstens ein Jahr) und das Eintreten der Garantiefonds für die Zuteilung der Entschädigungszahlungen sowie den Zeitraum der Entschädigungszahlungen zu harmonisieren (ein Jahr vor Beginn des Verfahrens und ein Jahr danach, wenn die Ansprüc
...[+++]he diesen Zeitraum abdecken); +