82. erwartet, dass die Beschlussfassungsverfahren der Kommission für di
e Finanzkorrekturen offen und transparent sind; verweist auf Artikel 213 des EG-Vertrags, wonach die Mitglieder der Kommission
"ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit ausüben" und "jede Handlung zu unterlassen haben, die mit ihren Aufgaben unvereinbar ist"; verweist auf den Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder, wonach diese "ihre Unabhängigkeit namentlich dadurch gewährleisten, dass sie alle Interessenkonflikte vermeiden"; weist darauf
...[+++] hin, dass gemäß dem Verhaltenskodex die Aufgabe der Kabinette der Mitglieder darin besteht, wenn notwendig, "als Verbindungsstelle zwischen dem Kommissionsmitglied und den ihm unterstehenden Dienststellen zu dienen, ohne sich in deren Führung einzumischen"; erwartet, dass die Mitglieder der Kommission und ihre Kabinette weiterhin diese Regeln beachten; erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, detailliert über jegliche Finanzkorrektur und die auf Ersuchen des Parlaments angewandten Verfahren zu berichten;