Der Mehrjahresrahmen darf nicht durch eine voreingenommene Vorgehensweise beeinträchtigt werden, bei der Bes
chränkungen bei den finanziellen oder humanen Ressourcen (siehe andere Absätze des gleichen Artikels) und eine ‚Präferenz‘ für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit kombiniert werden; daher sollte bei der Formulierung dieses Absatzes die Verpflichtung erwähnt werden, alle anderen Bereiche, in denen gegen die grundlegenden Rechte verstoßen wird, angemessen und gleichermaßen zu berücksichtigen, um den Entscheidungsträgern einen klareren Aktionsrahmen vo
...[+++]rzulegen.