E. in der Erwägung, dass jedoch 9 Mitgliedstaaten den EGF noch nicht in Anspruch genommen haben, dass die abgerufen
en Beträge deutlich unter dem jährlich verfügbaren Höchstbetrag von 500 Mio. EUR liegen und dass die Mehrheit der Anträge Regionen betrifft, deren BIP pro Einwohner über dem EU-Durchschnitt liegt und deren Arbeitslosenquote relativ gering ist; ferner in der Erwägung, dass daraus geschlossen werden kann, dass die Änderungen an der ursprünglichen Vero
rdnung zwar wichtig waren, jedoch in Bezug auf die in den letzten Jahren
...[+++] zu beobachtende Zunahme der Zahl der Massenentlassungen bescheiden ausfallen,