36. stellt fest, dass die derzeit der WEU unterstellten Streitkräft
e (FAWEU) sowie das europäische Luftgeschwader Teil der der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Str
eitkräfte ausmachen werden, und dass sie genutzt werden können, um die europäische Schnelleingreiftruppe zu bilden; fordert, dass diese verschiedenen Streitkräfte, die an sich schon Instrumente einer verstärkten Zusammenarbeit darstellen, allen Mitgliedstaaten offen stehen, die si
ch daran b ...[+++]eteiligen wollen;