12. unterstützt ausdrücklich die Praxis, rechtsverbindliche Menschenrechtsklauseln in internationale Übereinkommen der Europäischen Union aufzunehmen
, stellt aber fest, dass die Herausforderungen in Bezug auf die Überwachung und Durchsetzung dieser Klauseln nach wie vor groß sind; bekräftigt, dass solche Klauseln auch in alle Handels- und sektorbezogenen A
bkommen aufgenommen werden müssen, und zwar nach einem klaren und präzisen Konsultationsverfahren nach dem Muster des Artikels 96 des Coton
...[+++]ou-Abkommens; erklärt sich in diesem Zusammenhang erfreut über die Aufnahme einer solchen Klausel in die Freihandelsabkommen der neuen Generation;