Die Analys
e der Antworten der Mitgliedstaaten zeigt, dass zum Zeit
punkt der Abfassung dieses Berichts zehn (10) Mitgliedstaaten die Inanspruchnahme von Diensten, die Gegenstand jeglicher Form der Ausbeutung von Opfern des Menschenhandels sind, un
ter Strafe gestellt haben und fünf
zehn (15) Mitgliedstaaten die Inanspruchnahme der Dienste von Opfern des Menschenhande
ls nur beg ...[+++]renzt und selektiv als Straftatbestand einstufen.