33. betont, wie wichtig die rechtzeitige und effektive Umsetzung der Wasserrahme
nrichtlinie ist, um einen ‚guten ökologischen Zustand’ der Binnengewässer zu erreichen und die Empfehlungen für ein integriertes Management der Küstenzonen einzuhalten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die wirtschaftlichen Instrumente gemäß Artikel 5 und Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen, um Anreize für den sorgsamen Umgang mit dieser knappen Ressource zu bieten und eine solide finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete zu schaffen; hält es f
ür überaus wichtig, ...[+++]dass eine ehrgeizige Rahmenrichtlinie für die Meeresumwelt angenommen wird, dank der auch für die Meeresumwelt ein ‚guter ökologischer Zustand’ erreicht werden soll; hält es für überaus wichtig, dass die Erhaltung der Artenvielfalt und der Ökosystemleistungen in der geplanten Meeresstrategie als wichtigstes übergeordnetes Ziel genannt wird;