12. stellt fest, dass die EZB im Laufe der Krise mehrere außerplanmäßige Liquiditätsspritzen bereitgestellt hat; nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass es sich bei derartigen Maßnahmen streng genommen nicht um staatliche Bei
hilfen handelt, wie dies aus der Studie der Kommission hervorgeht; hebt jedoch hervor, dass die Politik auf EU-Ebene koordiniert werden muss und dass die Kommission die die Auswirkungen der Unterstützung durch die EZB oder andere Zentralbanken und anderer staatlicher Interventionen berücksichtigen sollte, wenn sie eine Beurteilung der staatlichen Beihilfen vornimmt, die an Banken vergeben werden, d
...[+++]ie auch in den Genuss der Unterstützung der EZB oder andere Zentralbanken kommen;