Im Dezember 2012
hatte der Conseil d'État das Urteil des Geric
htshofes in zwei Urteilen restriktiv als in der Anwendung auf Einzelfälle beschränkt ausgelegt. Nach Auffas
sung der Kommission entsprechen diese beiden Urteile aus folgenden Gründen nicht dem EU-Recht: Die von den in anderen Ländern der Union niedergelassenen Filialen vor Ort gezahlten Steuern werden nicht berücksichtigt; Steuergutschriften für Divi
...[+++]denden, die von einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, werden systematisch auf ein Drittel der in Frankreich ausgeschütteten Dividenden begrenzt; die formellen Anforderungen in Bezug auf die Beweisführung sind unverhältnismäßig.