- Ausbildungszentren Art. 3 - Die Einführungslehrgänge, die Lehrgänge der Grundausbildung und die Spezia
lisierungslehrgänge werden von allen Ausbildungszentren für Bienenzüchter organisiert, die auf dem Gebiet der Wallonischen Region Ausbildungen organisieren und die folgenden Bedingung
en erfüllen: 1° als Vereinigung ohne Erwerbszweck gebildet worden sein; 2° ein eigenes ständiges pädagogisches Team aufweisen, das aus wenigstens drei natürlichen Pe
rsonen besteht - zu denen ...[+++] ein Referent für Bienenzucht gehört -, die wenigstens fünf Jahre imkerliche Praxis, einschließlich der Grundausbildung, oder sieben Jahre imkerliche Praxis aufweisen.