E. in der Erwägung, dass der Anwalt des Opfers, Abdul Rahman Al-Lahem, des Gerichtssaals verwiesen und ihm die zuk
ünftige Vertretung seiner Mandantin vor Gericht untersagt wurde, nachdem er versucht hatte,
rechtliche Schritte gegen das Justizministerium einzuleiten, das ihm eine Abschrift des Urteils verweigert hatte, weswegen er keine Berufung einlegen konnte; in der Erwägung, dass Herrn Al-Lahem nun ein Disziplinarverfahren im Justizministerium droht, das Sanktionen wie etwa ein dreijähriges Berufsverbot oder den Ausschluss aus de
...[+++]r Anwaltschaft zur Folge haben kann;