(11) Es ist ferner angezeigt, eindeutige und detaillierte Leitlini
en hinsichtlich der Faktoren festzulegen, die für die Feststellung
von Bedeutung sein können, ob die subventionierten oder zu unlauteren Preisen angebotenen Flugverkehrsdienste, die von gemeinschaftsfremden Luftfahrtu
nternehmen erbracht wurden, eine Schädigung verursacht haben oder eine Schädigung zu verursachen drohen. Als Nachweis, dass die Preisbildungspraktiken i
...[+++]m Zusammenhang mit den angebotenen Flugverkehrsdiensten dem Wirtschaftszweig der Gemeinschaft einen Schaden verursachen, sollten auch die Auswirkungen anderer Faktoren berücksichtigt werden, wobei allen einschlägigen bekannten Faktoren und wirtschaftlichen Kennzahlen, die für die Lage des Wirtschaftszweigs maßgebend sind, Rechnung zu tragen ist, besonders den in der Gemeinschaft herrschenden Marktbedingungen.