A. in der Erwägung, dass der Bologna-Prozess, durch den die Systeme der
Hochschulbildung in Europa kompatibel gestaltet u
nd die nach wie vor bestehenden Hindernisse für Menschen ausgeräumt werden sollen, die in ein anderes Lan
d ziehen wollen, um dort ihr Studium fortzusetzen
oder zu arbeiten, und durch den die Hochschulbildung in E
uropa für möglichst ...[+++]viele Menschen attraktiv gemacht werden soll, darunter auch junge Menschen aus Drittstaaten, nach wie vor in Kraft ist, und dass die Fortsetzung dieses Prozesses – durch einen Dialog zwischen den verschiedenen Ebenen des Bildungswesens zur Entwicklung von Ausbildungsprogrammen, die auf der jeweils vorhergehenden Ebene aufbauen – insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise, dem in der Strategie Europa 2020 formulierten Ziel des auf Wissen und Innovation beruhenden Wachstums dienen sollte; und in der Erwägung, dass jedoch eine Bewertung notwendig ist, um das Voranschreiten des Prozesses zu erörtern und die Erfolge, die Schwierigkeiten, das mangelnde Verständnis und die Widerstände im Zusammenhang mit dem Prozess zu berücksichtigen;