5. vertritt die Auffassung, dass die wirksamste Lösung eine beschränkte Aus
nahme im Rahmen von Artikel 30 des TRIPS-Abkommens ist, wonach WTO-Mitglieder Dritten die Herstellung, den Verkauf und die Ausfuhr patentierter Arzneimittel und anderer Gesundheitstechnologien zur Erfüllung von Bedürfnissen im Bereich der öffentlichen Ge
sundheit genehmigen können, da so die Herstellung für Ausfuhrzwecke nach nationalen Rechtsvorschriften als Ausnahme von den Rechten von Paten
tinhabern definiert werden ...[+++] könnte und es nicht notwendig wäre, für eine solche exportorientierte Herstellung eine Zwangslizenz zu verlangen;