iii) ein zugelassener Einsammler, de
r aus verschiedenen kleinen Mengen derselben Abfallart aus
verschiedenen Quellen Abfälle für eine Verbringung zusammengestellt hat, die an einem bestimmten, in der Notifizi
erung genannten Ort beginnen soll, oder ein zugelassener Einsammler für Abfälle, die unter die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Herstellerverantwortung, wie Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und El
...[+++]ektronik-Altgeräte (WEEE), fallen: