8. betont, dass die Kommission ihre Mitteilung über die Doppelnichtbesteuerung so nachbereiten muss, dass konkrete Änderungen im EU-Steuerrecht vorgenommen werden, um die Schlupflöcher zu stopfen, die von Unternehmen genutzt werden, um sich der Besteuerung zu entziehen; bekräftigt, dass die (noch ausstehende) Nachbereitung der Mitteilung über Steueroasen in umfassende Legislativvorschläge münden muss, in denen alle Aspekte von Steueroasen und Steuerumgehung angegangen werden; fordert die Kommission auf, sich von den Mitgliedstaaten, die d
en Willen kundgetan haben, sich im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit nach Artikel 331 AEUV an
...[+++] der Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu beteiligen, ihre diesbezügliche Beteiligung gewissenhaft bestätigen zu lassen;