Das Dekret führt an sich jedoch
eine Reihe von wesentlichen Garantien für die Betroffenen ein, denn die Artikel 138
und 142 des Dekrets sehen vor, dass die Erneuerung und etwaige Änderung de
s Lehrauftrags nach einer Stellungnahme des Betroffenen sowie des Organs bzw. der Organe, denen der Auftrag unterliegt,
...[+++] erfolgt.