1. sichert den Opfern der Grausamkeiten, die im Juli
1995 in Srebrenica begangen wurden, ein ehrendes Gedenken zu; bekundet den Angehörigen der Opfer, die oftmals keine endgültige Gewissheit über das Schicksal ihrer Väter, Söhne, Ehemänner oder Brüder haben, sein Beileid und seine Sol
idarität; erkennt, dass der anhaltende Schmerz noch dadurch vergrößert wird, dass es nicht gelingt, die V
erantwortlichen für diese Taten vor ...[+++] Gericht zu stellen;