2. « Verstößt Artikel 12 d
es Gesetzes vom 26. April 2007 über die Überantwortung an das Strafvollstreckungsgericht gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem darin nicht zwischen Verurteilten, die gemäß dem früheren
Gesetz vom 9. April 1930 endgültig der Regierung überantwortet wurden und die nicht die zurzeit durch das Gesetz vom 26. April 2007 festgelegten Voraussetzungen für eine Überantwortung an das Strafvollstreckungsgericht erfüllen, und Verurteilten, die gemäß dem neuen Gesetz vom 26. April 2007 nach dessen Inkrafttrete
...[+++]n endgültig zu einer Überantwortung an das Strafvollstreckungsgericht verurteilt wurden, unterschieden wird?