In Erwägungsgrund 58 der Ausdehnungsen
tscheidung nahm die Kommission positiv zur Kenntnis
, dass BankCo durch die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Maßnahmen eine rentable Bank zu werden scheint und das Risiko von Liquiditätsengpässen, wie sie bei N
R aufgetreten sind, nicht besteht. Gleichzeitig
stellte sie jedoch fest ...[+++], dass kein Geschäftsplan vorgelegt wurde, der die mittel- und langfristige Entwicklung von
BankCo zu einem rentablen Institut aufzeigt, und dass die Rentabilität von
BankCo somit nicht nachgewiesen werden konnte.