4. begrüßt, dass im Vergleich zum ursprünglichen Vorsc
hlag der Kommission eine weitere Milliarde EUR aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen des MFR finanziert wird, der aus verbleibenden Spielräumen der Haushaltspläne 2014 und 2015 herrührt, womit sich die Umschichtungen aus der Fazilität „Con
necting Europe“ und Horizont 2020 verringern; we
ist darauf hin, dass nach Artikel 14 der MFR-Verordnung die Mittel im Rahmen des Gesamtspielraums
...[+++] des MFR für Mittel für Verpflichtungen erst ab 2016 bereitgestellt werden;