14. JULI 2016 - Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der vorzunehmenden Abänderungen in der Kindergeldgesetzgebung Unter Hinwe
is auf Artikel 23 der Verfassung; Unter Hinweis auf das Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 94, § 1bis, eingefügt durch Artikel 44 des Sondergesetzes vom 6. Januar 2014 über die Sechste Staatsreform; Unter Hinweis auf das Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 60sexies, ei
...[+++]ngefügt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. April 2014 zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft; Unter Hinweis auf das Gesetz vom 4. April 2014 zur Abänderung der koordinierten Gesetze vom 19. Dezember 1939 über die Familienbeihilfen für Lohnempfänger (Allgemeines Familienbeihilfengesetz); Unter Hinweis auf das Sonderdekret der Französischen Gemeinschaft vom 3. April 2014 über die Befugnisse der Französischen Gemeinschaft, deren Ausübung an die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission übertragen wird und das Dekret der Wallonischen Region vom 11. April 2014 über die Befugnisse der Französischen Gemeinschaft, deren Ausübung an die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission übertragen wird; Unter Hinweis auf die am 12. Januar 2016 im Verwaltungsausschuss von FAMIFED organisierte Beratung; Unter Hinweis auf die am 21. Januar 2016 im Ad-Hoc-Ausschuss organisierte Beratung; Unter Hinweis auf die Vorschläge Nr. 242, 243, 244 und 246 des Verwaltungsausschusses von FAMIFED; die Flämische Gemeinschaft, vertreten durch den Ministerpräsidenten und den Minister für Wohlfahrt, Volksgesundheit und Familie; die Wallonische Region, vertreten durch den Ministerpräsidenten und den Minister für öffentliche Arbeiten, ...