Da sich die nationalen Statistikämter unterscheiden, was die Leistungen betrifft, die sie o
hne Schwierigkeiten erbringen können, und um ein Versagen der statistischen Governance in der Zukunft zu verhindern, ist der Berichterstatter außerdem der Ansicht, dass die Komm
ission Bestimmungen erlassen sollte, um diejenigen nationalen Ämter zu unterst
ützen, die aufgrund methodischer Probleme oder begrenzter Mittel Schwierigkeiten haben ode
r nicht in ...[+++] der Lage sind, Statistiken in der vorgegebenen Qualität vorzulegen.