72. plädiert dafür, dass die Mitgliedstaaten ein System einrichten, das den Zugang zu Informationen
über Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs ermöglicht, damit Personen, die nach einer Verurteilung
wegen sexuellen Missbrauchs als ungeeignet für die weitere berufliche Arbeit mit Kindern angesehen werden müssen, auf Dauer in der gesamten Union vom Zugang zu bestimmten Berufen, bei denen man in Kontakt mit Kindern kommt, ausgeschlossen werden können in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Europäischen Parlament
s vom 1. Juni 2006 betreffend ...[+++] die Intitiative des Königreichs Belgien im Hinblick auf die Annahme einer Rahmenentscheidung des Rates über die Anerkennung und Durchsetzung in der Europäischen Union von Berufsverboten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten gegen Kinder ; hält es für erforderlich, Maßnahmen festzulegen, um Rückfälle möglichst wirkungsvoll auszuschließen, beispielsweise wenn ein wegen einer Sexualstraftat gegen Kinder Verurteilter ins Ausland reist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortschritte, die im Rat in Bezug auf den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über strafrechtliche Verurteilungen auf nationaler Ebene erreicht worden sind, und wünscht, dass der Rat rasch die nationalen Strafregister im Rahmen eines europäischen Netzes miteinander verknüpft;