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. In Fällen, in denen zwischen der Durchführungsstelle bzw. den an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Einrichtungen oder
Unternehmen und der Zahlstelle eine oder mehrere zwischengeschaltete Stellen tätig werden, jede zwischengeschaltete Stelle für ihren Zuständigkeitsbereich genaue Aufstellungen der auf der untergeordneten Ebene bearbeiteten Ausgabenbeträge als Belege für ihre eigenen Buchführungsunterlagen erhält, aufgrund derer sie zumindest eine Zusammenfassung der Ausg
abenbeträge für das ...[+++]betreffende Vorhaben an die übergeordnete Ebene weitergibt.