Das Europäische Parlament miss
t dem Grundsatz der Solidarität in Gegenseitigkeitsgesellschaften große Bedeutung bei, da die Mitgliede
r gleichzeitig auch Kunden sind und daher dieselben Interessen verfolgen, verweist auf den Grundsatz des gemeinsamen Kapitaleigentums und die Unteilbarkeit des Kapitals und betont, wie wichtig der Grundsatz der uneigennützigen Aufteilu
ng ist, falls es zu einer Abwicklung kommt, d. h. der Grundsatz, dass die
Vermögens ...[+++]werte auf andere Gegenseitigkeitsgesellschaften verteilt oder an eine Einrichtung gegeben werden sollten, deren Ziel es ist, Gegenseitigkeitsgesellschaften zu unterstützen und zu fördern.