1. ist der Auffassung, dass die neue Verfassung,
die Anfang Dezember 2003 verabschiedet werden soll, einen Artikel betreffend die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie eine Rechts
grundlage enthalten sollte, mit der die erforderlichen Rechtsvorschriften in allen Bereichen, die die Rechte der Frauen betreffen, durchgesetzt werden können und die Menschenrechte der Frauen als solche anerkannt werden; fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung dieser Frage im Rahmen ihres Dialogs mit den afghan
...[+++]ischen Behörden hervorzuheben; bekundet jedoch seine Besorgnis im Hinblick auf Kapitel 7 Artikel 16 des Verfassungsentwurfs, in dem festgelegt wird, dass private Angelegenheiten in bestimmten Fällen dem Recht der Scharia unterliegen;