Sie haben Vorschläge abgelehnt, in denen es darum ging, Arbeitgeber zu verpflichten, im Falle der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber natürlichen Quellen optischer Strahlung das Risiko für Gesundhei
t und Sicherheit zu bewerten und ein Aktionsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen auszuarbeiten und durchzuführen, um die Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die im Freien arbeiten, auf ein Mindestmaß zu reduzieren, und zwar unbeschadet der Pflicht der Mitgliedstaaten, spezielle Kriterien für die Ausführung von Risikobewertungen unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und der entsprechenden Ex
...[+++]position festzulegen.