Die französischen Behörden [.] (172). In ihrem Schreiben vom
16. November 2005 haben die französischen Behörden selbst eingeräumt, dass es „offensich
tlich ist, dass der Staat als Anteilseigner, den das Gericht mit Sicherheit als faktischen Geschäftsführer der SNCM, einer Gesellschaft mit be
schränkter Haftung, betrachten würde, wahrscheinlich auf der Grundlage von Artikel L.651
-2 Code de Commerce ...[+++]verurteilt würde, die Unterdeckung der SNCM in voller Höhe zu tragen.“