B. in der Erwägung, dass die Verhandlungsleitlinien für das künftige Abkommen dem in Ziffer 31 der Wiener Erklärung be
kundeten Wunsch der Parteien ents
prechen müssen, ein globales Assoziierungsabkommen zu erreichen, in dem die Überzeugung bekräftigt wird, dass Mittelamerika weitaus mehr als Freihandel bedeutet und dass die Europäische Union nicht vorschlägt, ein reines Handelsabkommen nach dem Vorbild des
CAFTA auszuhandeln, sondern eine politische und ...[+++] wirtschaftliche Assoziation mit der Region und ihren einzelnen Ländern zu erreichen, die der Asymmetrie und den Unterschieden Rechnung trägt, die zwischen beiden Regionen und zwischen den einzelnen mittelamerikanischen Ländern existieren und deshalb entscheidende Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit umfasst,