5. vertritt die Ansicht, dass der Sich
erheitsnachweis ein lebendiges, sich entwickelndes Dokument werden muss, also wesentliche Veränderungen an der Technik oder der Ausrüstung der Genehmigung durch die zuständige Behörde unterliege
n, und betont, dass alle Sicherheitsnachweise mindestens alle fünf Jahre, auch durch die unabhängigen Regulierungsbehörden, überprüft
werden sollten; betont, dass alle vor Ort verfügbaren Verfahren und
...[+++]Ausrüstungsteile, die im Falle einer Beschädigung des Bohrlochabsperrventils eingesetzt werden können, in den Sicherheitsnachweis aufgenommen werden müssen;