Aus der Sicht des Generalanwalts führt die Gewährung von Schadenersatz für den Preisnachlass, de
n Schneider für das Warten auf den Ausgang der anhängigen Gerichtsverfahren einräumen musste, dazu, Unternehmen, die den außergewöhnlichen Weg des Vollzugs eines Zusammenschlusses vor einer entsprechenden Entscheidung der Kommission wählen, eine Garantie oder ei
ne Versicherung für alle Arten von zusätzlichen Kosten zu gewähren, die bei einem Verstoß entstehen, einschließlich eines solchen gegen Verfahrensvorschriften, die keine unmittelbare
...[+++] Auswirkung auf den wirtschaftlichen Gehalt des Zusammenschlusses haben.