Die Charta der Grundrechte ist Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands, da sie diese Grundrechte so, wie sie aus den gemeinsamen Verfass
ungstraditionen der Mitgliedstaaten hervorgehen, als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts zum Ausdruck bringt; sie kann in hohem Maße zum Ver
gleich zwischen den verschiedenen Kulturen und Völkern, die am Prozess der europäischen Integration beteiligt sind, beitragen; sie bildet daher eine solide Ausgangsbasis für die Gegenüberstellung, die im Rahmen des Europäischen Ko
...[+++]nvents erfolgen muss.