Die „Europäische Datenbank der reglementierten Beauftragten und bekannten Versender“[10] (RAKC
-Datenbank) ist das einzige rechtmäßige primäre Instrument, das reglementierte Beauftragte bei der Übernahme von Sendungen anderer reglementierter Beauftragter oder von einem (EU-Luftsicherheitsvalidierten)
bekannten Versender seit 1. Juni 2010 konsultieren können, und sie enthält seit 1. Februar 2012 die Liste der zur Beförderung von Luftfracht und Luftpost von Drittstaaten-Flughäfen in die EU zuge
...[+++]lassenen Luftfahrtunternehmen.