Wird das Kapital, das einem Zielunternehmen durch eine Risikokapit
albeihilfe nach den vorliegenden Leitlinien zur Verfügung gestellt wird, zur Finanzierung von Erstin
vestitionen genutzt oder zur Tragung anderer Kosten, die nach anderen Gruppenfreistellungsverordnungen, Leitlinien, Beihilfera
hmen oder sonstigen Dokumenten über staatliche Bei ...[+++]hilfen beihilfefähig sind, so werden die betreffenden Beihilfehöchstgrenzen bzw. beihilfefähigen Höchstbeträge in den ersten drei Jahren der ersten Risikokapitalinvestition bezogen auf den erhaltenen Gesamtbetrag grundsätzlich um 50 % und bei Zielunternehmen in Fördergebieten um 20 % abgesenkt.