Es wird vorgeschlagen, Vorschriften zur Nachhandelstransparenz, die mit den für Geschäfte am Handelsplatz geltenden Vorschriften identisch sind, auf alle Aktien, einschließlich eigenkapitalähnlicher Instrumente, auf Schuld
verschreibungen und strukturierte Finanzprodukte, für die ein Prospekt veröffentlicht wurde, auf Emissionszertifikate und Derivate, die
zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder über ein MTF oder OTF gehandelt werden, sowie auf Derivate, die clearingfähig sind oder an ein Transaktionsregister gemeldet
...[+++] werden, anzuwenden.