56. fordert die staatlichen Stellen Ägyptens nachdrücklich auf, den Besuch der Sonderberichterstatterin der Vereinten N
ationen über Gewalt gegen Frauen zuzulassen, dem grundsätzlich bereits zugestimmt wurde, d
er aber seit Anfang 2014 ungewiss ist, und die einschlägigen Menschenrechtsmechanismen und -verfahren der Vereinten Nationen einzuladen, insbesondere den Sonderberichterstatter zu Versammlungs- und Organisationsfreiheit, den Sonderberichterstatter über Folter, den Sonderberichterstatter zu Menschenrechten bei der Bekämpfung von T
...[+++]errorismus und die Sonderberichterstatterin zur Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten; fordert die staatlichen Stellen Ägyptens auf, dafür zu sorgen, dass das nationale Recht im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards steht, und das Gesetz Nr. 136/2014 unverzüglich aufzuheben sowie den Militärtribunalen für Zivilisten ein Ende zu setzen und alle Urteile aufzuheben, die gegen Zivilisten durch Militärgerichte ergangen sind, und unverzüglich die Wiederaufnahme der Verfahren vor Zivilgerichten anzuordnen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine unmissverständliche Erklärung zu diesen Fragen zu unterstützen;