F
. unter Hinweis darauf, dass die Kommission 2008 eine Neufassung der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgeschlagen hat, und unter
Hinweis darauf, dass sie diesen Vorschlag nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht zurückgezogen hat; unter
Hinweis darauf, dass das Parlament die Kommission ordnungsgemäß darüber unterrichtet hat, dass die Anwendung des Neufassungsverfahrens unangemessen ist, und unter
Hinweis darauf, dass das Parlament den Textvorschlag in der Folge selbst „lissabonisiere
...[+++]n“ musste;