1. sich verpflichten, kostenlos in
der Ausbildung als Praktikant jede Person aufzunehmen, die zu einer der in den Artikeln 5 und 6 vorgesehenen Kategorien gehört, indem die Einrichtung ihr die im Erlass der Wallonischen Regierung vom 8. Februar 2002 über die Gewährung gewisser Vorteile für Praktikanten, die eine Berufsausbildung erhalten, vo
rgesehenen Vorteile gewährt, mit Ausnahme der Kosten für Kinderkrippe und Kinderbeaufsichtigung, die v
om FOREm übernommen werden; » ...[+++].