j
ede landwirtschaftliche Fläche des Betriebs, einschließlich
Flächen, die in Mitgliedstaaten, die der Union am 1. M
ai 2004 beigetreten sind und sich beim Beitritt für die Anwendung der Regelung für die einheitliche
Flächenzahlung entschieden haben, am 30. Juni 2003 nicht in gutem landwirtschaftlichen Zustand waren, die für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird oder, wenn die
Fläche auch für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird, hauptsächlich für ei
...[+++]ne landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird.