Die Delegierten weisen häufig darauf hin, daß sie nur Beschlüsse
treffen dürfen, die keine Auswirkungen auf die Mittelausstattung ihrer Behörden haben. Da sich aber die meisten erforderlichen Maßnahmen in der einen oder anderen Weise auf die Mittel auswirken, die für Steuerkontrolle und Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zur Verfügung stehen, bedeutet dies, daß
der Ausschuß keine wirklichen Fortschritte erzielen kann und auch nicht die zur Betrugsbekämpfung notwendigen Beschlüsse fassen kann, selbst wenn sich die Delegierten grund
...[+++]sätzlich darüber einig sind, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sind.