(21a) Mit Blick auf das übe
rgeordnete Ziel von „Horizont 2020“, eine stärkere Vereinfachung und Harmonisierung der Finanzierungsstruktur für Forschung und Innovation auf Unionsebene zu erreichen, sollten gemeinsame Unternehmen
von „Horizont 2020“ abweichende Regelwerke vermeiden, und die Laufzeit aller öffentlich-privaten Partnerschaften, die im Rahmen von „Horizont 2020“ gefördert werden, sollte auf die Laufzeit von „Horizont 2020“ abgestimmt werden, um zu vermeiden, dass verschiedene Regelwerke gleichzeitig existieren und dadurch in
...[+++] diesem Zusammenhang in Zukunft ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beteiligte und Einrichtungen der Union entsteht.