(
18) „gewerbliche Garantie“ jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zu seinen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Konformitäts
garantie eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder Herstellers (
Garantiegebers), den Kaufpreis zu erstatten oder Waren zu ersetzen, nachzubessern oder Kundendienstleistungen für sie zu erbringen, falls sie nicht die Eigenschaften oder andere nicht mit der
Garantie verbundene Elemente aufweisen sollten, die in der
Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie bei oder vor dem Abschl
...[+++]uss des Vertrags verfügbar war, beschrieben sind;