51. stellt jedoch fest, dass wed
er der Rechnungshof noch die Kommission zur
zeit die jährlichen Übersichten für eine wertvolle Informationsquelle zum Zwecke der Prüfung der Konformität oder der Wirtschaftlichkeit der Begünstigten halten; wiederholt seine Forderung, dass die Kommission die Stärken und Schwächen der nationalen Kontrollsysteme auf der Grundlage der eingegangenen jährlichen Übersichten analysieren sollte; hält
diese Situation für nicht hinnehmbar und fordert,
...[+++] dass die Kommission unverzüglich tätig wird, um sicherzustellen, dass die nächsten jährlichen Übersichten für die Beurteilung der Leistung der Begünstigten von Nutzen sind;